Sport in Bayern im Rahmen der Corona-Pandemie Stand 17.02.2022

Seit 17.02.2022 gültige Covid-Regelung zur Sportausübung – Neu:

Die 15. BayIfSMV wird zum 17. Februar 2022 erneut angepasst. Folgende Regelungen haben Auswirkungen auf den Vereinssport:
3G bei eigener Sportausübung: Künftig ist das Sporttreiben, egal ob Indoor oder Outdoor, für alle Personen möglich, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die vereinseigenen Fitnessstudios.

Zugangsbeschränkung für Zuschauer unter 2G: Vollständig geimpfte oder genesene Personen können ab sofort Sportveranstaltungen besuchen, ohne zusätzlich einen negativen Testnachweis erbringen zu müssen.

Zutrittserleichterung für Kinder und Jugendliche: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Genesung bzw. Impfung Zugang.

Neue Zuschauerkapazitäten für Sportveranstaltungen: Künftig dürfen bei Sportveranstaltungen die Zuschauerkapazitäten zu 50 Prozent ausgelastet werden. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 25.000 Zuschauern. Im Übrigen verbleibt es bei der FFP2Maskenpflicht. Dagegen entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Ausgabe von personalisierten Tickets.

  • Keine Schließung der Sportstätten ab Inzidenzwert über 1000

 

1 7 8 9 10 11 16