Hygieneschutzkonzept Sparte Handball

Hygieneschutzkonzept

Der Sparte Handball der

Sportfreunde Föching e.V.

Stand: November 2021

Organisatorisches

  • Achtung: Ab sofort unterliegt der Zugang der Sportanlage der 2G-Regelung, lediglich Geimpfte und Genesene erhalten Zugang, falls sie keine Symptome aufweisen. Ein Nachweis ist vor Ort zu erbringen.
  • Folgende Personengruppen, die weder geimpft noch genesen sind, können Zugang erhalten:
    • Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • Kinder über 12 Jahren, die an der Schule regelmäßig getestet werden, dürfen vom 11. November bis zum 31. Dezember 2021 am Sportbetrieb teilnehmen, die Tribüne jedoch nur mit der 2G-Regelung betreten und
    • Beschäftigte und Ehrenamtliche Übungsleiter, die zweimal wöchentlich eine negatives PCR-Testergebnis vorlegen
  • Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag besteht keine Maskenpflicht.
  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
  • Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften FFP2-Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen vor Betreten der Sporthallen

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sporthallen und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sporthalle werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sporthalle gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen

  • Es dürfen sich in einer Umkleidekabine max. 6 Trainer/Sportler gleichzeitig aufhalten. Mannschaftsbesprechungen sind daher in der Sporthalle durchzuführen.
  • Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.
  • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
  • Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht.
  • Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
  • Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
  • Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
  • Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
  • Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
  • Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
  • Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
  • Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
  • Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
  • Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.

Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer

  • Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Für Zuschauer gilt eine FFP2-Maskenpflicht
  • Die Maske darf lediglich am Sitzplatz abgenommen werden.
  • Gruppenbildung ohne Maske ist nur für Personen aus einem Haushalt gestattet.
  • Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
  • Es dürfen sich lediglich Zuschauer in der Sporthalle befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
  • Sämtliche Zuschauer haben einen entsprechenden Nachweis zur 2G-Regelung, Geimpft oder Genesen, vor Ort zu erbringen.
  • Kinder, die das 12- Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen nicht der 2G-Regelung.
  • Beschäftigte und Ehrenamtliche Übungsleiter, die zweimal wöchentlich eine negatives PCR-Testergebnis vorlegen, unterliegen nicht der 2G-Regelung.
Autor Handball
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